Das kleine Kind wird 35. Das ist an sich nicht schlimm, zeigt mir aber, dass Ich auch keine 50 mehr bin. Wie dem auch sei, da man sich nicht treffen kann, bleibt der Weg eines Geburtstagspäckchens wenn man nicht einfallslos nur Geld überweisen möchte. Gedacht getan.
Dann kam die Frage, die mich erstaunte. „Was sollen wir tun, wenn wir es nicht zustellen können?“ „Wie bitte?“ „Was sollen wir tun, wenn wir es nicht zustellen können?“ Die Dame lächelte. Ich verstand noch immer nicht. „Ich bring doch das Päckchen zu Ihnen, damit Sie es zustellen. Es ist das Geburtstagsgeschenk für meine Tochter! Wenn ich es nicht zugestellt haben wollte, würde ich es zu Hause liegen lassen, bis sie mich mal besucht.“ Die Dame erklärte geduldig. „Ich muss Sie das fragen, ist Vorschrift.“ Aha, wieder mal so eine neue Vorschrift. Vielleicht wegen Corona. „Welche Möglichkeiten habe ich denn?“ „Es kann an Sie zurückgeschickt werden, oder wir können es vernichten. Zurückschicken kostet aber extra!“ „Muss ich das jetzt schon bezahlen?“ „ Nein, natürlich nicht. Erst wenn wir es zurückschicken.“ OK! „Könnte ich es auch kontrolliert sprengen lassen?“ fragte ich. Nun war die Dame erstaunt. „Das ist nicht vorgesehen“, sagte sie nach kurzer Bedenkzeit und lächelte nicht mehr.
Sie hat dann zurückschicken angekreuzt. Aber es wurde zugestellt und war pünktlich zum Geburtstag in Österreich. Und Carmen hat sich gefreut. Danke Deutsche Post!